Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1 – Anmeldung
Eine schriftliche Anmeldung ist Voraussetzung für die Teilnahme an Kursen. Benutzen Sie hierfür möglichst unser Anmeldeformular. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs registriert und die Anmeldung bestätigt. Unvollständige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Die Terminankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich; aus sachlichen Gründen sind Änderungen möglich. Bei Terminänderungen, Terminausfall usw. werden angemeldete Teilnehmer umgehend benachrichtigt.

2 – Mindesteilnehmerzahl von Gruppenveranstaltungen

Kurse können in der Regel nur stattfinden, wenn mindestens sechs Personen daran teilnehmen. Auf Wunsch der Teilnehmenden kann ein Kurs auch mit weniger Personen durchgeführt werden, sofern die fehlenden Kursgebühren durch die angemeldeten Teilnehmenden anteilig gezahlt werden. Kommt es zu keiner derartigen Regelung, kann die Sprachschule Migrationsbrücke vom Vertrag zurücktreten.

3 – Kursgebühren


3.1 - Höhe der Kursgebühren:

Die Höhe der Kosten für individuelle Einzelkurse werden zwischen der Sprachschule und dem Kursteilnehmer vor dessen Anmeldung vereinbart. Die Kursgebühren für Gruppenveranstaltungen ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Sprachschule Migrationsbrücke. Die Kursgebühr wird auf dem Anmeldeformular mitgeteilt. Auch bei späterem Kurseintritt des Teilnehmenden ist die gesamte Teilnehmergebühr zu entrichten. Eine nachträgliche Änderung der Teilnehmerzahl hat keine Auswirkung mehr auf die Höhe der Kursgebühr.

 

3.2 - Zahlung der Kursgebühren:

Die Sprachschule Migrationsbrücke kann eine Anzahlung auf die Kursgebühr verlangen. Diese wird bei Anmeldung fällig. Die Kursgebühr ist spätestens fünf Werktage vor dem Kursbeginn (in der Regel durch Banküberweisung) vollständig zu entrichten. Eine Ratenzahlung von Kursgebühren ist nicht vorgesehen, kann aber im Einzelfall auf Anfrage vereinbart werden. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro. Eventuell anfallende Gebühren für Währungsumtausch oder Geldtransfer aus dem Ausland trägt der Kursteilnehmer.

4 – Absage, Widerruf, Abmeldung und Nichtteilnahme


4.1 - Absage

Die Sprachschule Migrationsbrücke behält sich die Verlegung und die Absage von Kursen vor. Für Kurse, die aus von der Sprachschule Migrationsbrücke zu vertretenden Gründen nicht zustande kommen, werden die bereits entrichteten Gebühren zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

4.2 - Widerruf und Abmeldung

Sofern Teilnehmende die Anmeldung zu einem Sprachkurs (Gruppenveranstaltungen oder individueller Einzelsprachkurs) widerrufen wollen, so ist dies innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung und vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Die Anzahlung auf die Kursgebühr wird in diesem Fall erstattet. Erfolgt der Widerruf oder die Abmeldung vom Sprachkurs zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch vor dessen Beginn, wird eine ggf. auf die Kursgebühr geleistete Anzahlung nicht erstattet. Erfolgt der Widerruf, die Abmeldung oder die Nicht-Teilnahme zu einem Zeitpunkt, zu dem der Sprachkurs bereits begonnen hat, so wird die Zahlung der gesamten Kursgebühr nicht erstattet.

 

4.3 - Nichtteilnahme

Werden bei Gruppenveranstaltungen die Unterrichtstermine durch den Kursteilnehmer nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf eine Reduzierung des Kurspreises. Werden bei Einzelunterricht die vereinbarten Unterrichtstermine durch den Kursteilnehmer nicht wahrgenommen oder nicht mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, gilt die Unterrichtsleistung als erbracht. Ein Anspruch auf eine Verlegung des durch den Kursteilnehmer versäumten Termins (Nachholtermin) oder einer Verringerung des Kurspreises besteht in diesen Fällen nicht.

 

4.4 - Schriftform

Der Widerruf der Anmeldung, die Abmeldung von einem Kurs oder die Absage von vereinbarten Unterrichtsterminen durch den Kursteilnehmer wird nur wirksam, wenn diese schriftlich an die Sprachschule Migrationsbrücke gerichtet wurden.

5 – Teilnahmebescheinigung

Nach Beendigung des Kurses wird eine Teilnahmebescheinigung über den Kursbesuch – auf Wunsch mit Leistungsbeschreibung – ausgestellt. Deren Ausstellung ist im Kurspreis enthalten. Für die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen für zurückliegende Sprachkurse und sonstige Bescheinigungen werden Kosten je nach Aufwand berechnet.


Stand: 01.11.2025